Qualifikation & Nachweise

Europäisches Institut für Berufsbildung (FIB)

Sachverständigerin für IT-Services und Suchmaschinenmarketing

Öffentlicher Nachweis:
https://www.european-certification.com/de/absolventen


Zertifizierte Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024)

Personnel Certification – European Certification EUCERT CYF

Sachverständige für:
IT-Services und Suchmaschinenmarketing

Norm: DIN EN ISO / IEC 17024
Erstzertifizierung: 20.01.2023
Gültigkeit aktuell bis: 20.01.2031

Internationale Personenzertifizierung für Sachverständigenwesen

Sachverständigerin für IT-Services und Suchmaschinenmarketing 2031


Staatlich zugelassene Sachverständigenqualifikation (FIB)

Europäisches Fachinstitut für Gutachter (FIB)
Staatlich zugelassener Fernlehrgang Sachverständige/r
Umfang: 619 Lernstunden

Inhalte u. a.:
• Rechtliche Grundlagen des Sachverständigenwesens
• Gerichtsgutachten & Privatgutachten
• Haftung, Beweisführung, Methodik
• Aufbau, Prüfung und Dokumentation von Gutachten

Abgeschlossen: 12.02.2024

Staatlich zugelassene Sachverständigenqualifikation (FIB)


Anerkannte Ingenieurqualifikation (Deutschland)

Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“

Erlaubnis gemäß Ingenieurgesetz NRW
Bezirksregierung Arnsberg – 03.01.2019

Rechtlich anerkannte Ingenieurin in Deutschland

Anerkannte Ingenieurqualifikation (Deutschland)


Anerkannte Hochschulabschlüsse (ZAB – KMK)

Ukrainische staatliche Akademie für Eisenbahnwesen – Charkiw

Studium: Automatisierung & computerintegrierte Technologien
Abschluss 2014
Anerkannt als Bachelor-Niveau in Deutschland

Ukrainische staatliche Universität für Eisenbahnwesen – Charkiw

Studium: Verkehrsautomatik & Automatisierungssysteme
Abschluss 2015

Anerkanntes Niveau: zwischen Bachelor und Master

Anerkannte Hochschulabschlüsse (ZAB - KMK)


Handwerkskammer Dortmund – Sonderbewilligung

Ausnahmebewilligung gemäß §8 Handwerksordnung
Eintragung in die Handwerksrolle für:

Informationstechnikerhandwerk -Teilbereich „IT-Systeme“

Status: unbefristet gültig
Ausgestellt: 23.08.2024

Rechtliche Befugnis zur Ausübung technischer IT-Tätigkeiten in Deutschland


Alle Qualifikationen sind durch offizielle Zertifikate, staatliche Anerkennungen und öffentliche Register belegbar.

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